KFZ-Empfangsbevollmächtigte – so bleibt dein Fahrzeug in Deutschland gemeldet, wenn du auf Langzeitreise gehst

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Du planst, für längere Zeit ins Ausland zu gehen – sei es für ein Sabbatjahr, einen neuen Job oder dauerhaft zum Auswandern – und fragst dich: Was passiert mit meinem in Deutschland gemeldeten Camper, Motorrad oder KFZ? Muss ich es  abmelden? Und was ist eigentlich mit Behördenpost, Steuerbescheiden oder Knöllchen, die sich auf dein Fahrzeug beziehen? Die gute Nachricht: Dein Auto kann unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland zugelassen bleiben – selbst wenn du nicht mehr hier wohnst. Eine wichtige Rolle dabei spielt der sogenannte KFZ-Empfangsbevollmächtigte. In diesem Blogpost erfährst du, was du beachten musst, um dein Fahrzeug ordnungsgemäß angemeldet zu lassen und warum ein Empfangsbevollmächtigter dabei unerlässlich ist.

Was passiert mit meinem Auto, wenn ich Deutschland für längere Zeit verlasse?

Wenn du deinen Wohnsitz in Deutschland aufgibst, bist du offiziell nicht mehr berechtigt, als Halter eines in Deutschland zugelassenen Fahrzeugs aufzutreten. Das liegt daran, dass die Zulassungsstelle für Fahrzeughalter einen festen Wohnsitz in Deutschland voraussetzt. Ohne diesen droht die Zwangsabmeldung des Fahrzeugs – selbst wenn es nur in einer Garage steht und gar nicht bewegt wird.

Außerdem erhältst du möglicherweise weiterhin wichtige Post von der Zulassungsstelle, vom Finanzamt oder von Bußgeldstellen – aber an eine deutsche Adresse, die du unter Umständen gar nicht mehr regelmäßig überprüfst. Ohne eine rechtssichere Lösung kann es schnell zu Problemen kommen, z. B. durch verpasste Fristen, Strafzahlungen oder die oben genannte Abmeldung durch die Behörde.

Muss ich mein Auto abmelden, wenn ich Deutschland verlasse?

Nein, du musst dein Auto nicht zwangsläufig abmelden, wenn du Deutschland verlässt – aber du brauchst eine Lösung für zwei Dinge:

  1. Eine ladungsfähige Anschrift in Deutschland: Das bedeutet, du musst eine Adresse angeben können, unter der du (bzw. jemand in deinem Namen) amtliche Post entgegennehmen kann. 
  2. Einen Empfangsbevollmächtigten: Wenn du keinen Wohnsitz mehr in Deutschland hast, verlangt die Zulassungsstelle in der Regel, dass du eine Person benennst, die rechtsverbindlich Post entgegennehmen darf – den sogenannten KFZ-Empfangsbevollmächtigten (§46, Abs. 2  Satz 2 FZV)

Mit dieser Kombination kannst du dein Auto angemeldet lassen und vermeidest unnötigen Aufwand bei späterer Rückkehr oder Wiedernutzung.

Was ist ein KFZ-Empfangsbevollmächtigter & kann er die Post für mein Fahrzeug empfangen?

Ein Kfz-Empfangsbevollmächtigter nach §46 Abs. 2 Satz 2 FZV ist eine Person oder ein Dienstleister in Deutschland, der schriftlich bevollmächtigt wird, behördliche Post rund um das Fahrzeug entgegenzunehmen – z. B. von der Zulassungsstelle, Polizei oder Versicherung. Diese Person ist dafür verantwortlich, die erhaltenen Dokumente umgehend an den Fahrzeughalter weiterzuleiten.

Diese Regelung ist insbesondere dann wichtig, wenn:

  • man keinen Wohnsitz in Deutschland mehr hat,
  • man dauerhaft im Ausland oder im Wohnmobil lebt,
  • man ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug weiterhin legal betreiben will.

Der Empfangsbevollmächtigte ist nicht Fahrzeughalter, übernimmt aber eine wichtige rechtliche Funktion: Er sorgt dafür, dass dich wichtige Informationen rund um dein Fahrzeug auch dann zuverlässig erreichen, wenn du langfristig im Ausland unterwegs bist. Ohne ihn ist eine Zulassung in vielen Fällen nicht mehr möglich, sobald du aus Deutschland abgemeldet bist.

Was muss ich beachten, wenn ich einen  Kfz-Empfangsbevollmächtigten einsetzen möchte? 

Der Empfangsbevollmächtigte muss in Deutschland wohnen und unter einer ladungsfähigen Anschrift erreichbar sein. Die Bevollmächtigung muss schriftlich erfolgen und wird bei der Kfz-Zulassung hinterlegt.

Tipp: Es gibt professionelle Anbieter, die diese Rolle übernehmen – z. B. für digitale Nomaden oder wenn du auf Langzeitreise gehst.

Fazit: Mit dem richtigen KFZ-Empfangsbevollmächtigte bleibt dein Auto auch ohne Wohnsitz in Deutschland angemeldet

  • Solange Du in Deutschland gemeldet bist, kannst Du keine alternative ladungsfähige Adresse über eine Empfangsvollmacht eintragen lassen – das ist rechtlich nicht vorgesehen.
  • Wenn Du jedoch abgemeldet bist, musst Du einen Empfangsbevollmächtigten benennen und das Fahrzeug an dessen Zulassungsstelle ummelden..
  • Wenn du wieder einen festen Wohnsitz in Deutschland hast, meldest du das Fahrzeug dahin um und der KFZ-Empfangsbevollmächtigte wird im ZEVIS (Zentralen Verkehrsinformationssystem) gelöscht.

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