Immer mehr Deutsche träumen vom minimalistischen Leben auf vier Rädern – frei, flexibel und unabhängig. Ob als digitale Nomaden, Langzeitreisende oder Ruheständler: Der Trend, dauerhaft im Wohnmobil zu leben, wächst stetig. Doch mit der Freiheit auf Rädern kommen auch bürokratische Fragen auf. Wie verhält es sich mit der Meldepflicht beim Wohnen im Wohnmobil? Muss man sich abmelden, wenn man dauerhaft im Wohnmobil lebt, oder braucht man trotzdem einen offiziellen Wohnsitz? Welche gesetzlichen Regelungen gelten laut dem Bundesmeldegesetz (BMG) für Personen, die ihren Lebensmittelpunkt unterwegs haben? Und was passiert, wenn man sich ganz aus Deutschland abmeldet?
Der Grundsatz der Meldepflicht in Deutschland
Nach § 17 Bundesmeldegesetz (BMG) besteht in Deutschland die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug in eine Wohnung bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Eine „Wohnung“ im Sinne des Gesetzes ist dabei jede tatsächliche Unterkunft, die nicht nur vorübergehend genutzt wird. Auch ein Wohnmobil kann als Wohnung gelten, wenn es ortsfest und regelmäßig genutzt wird – etwa auf einem Dauerstellplatz oder im Winterquartier.
Dauerhafte Mobilität = keine Wohnung?
Wer jedoch dauerhaft mobil unterwegs ist, insbesondere im Ausland, und kein fester Standort in Deutschland oder anderswo existiert, hat keinen Wohnsitz im Sinne des Gesetzes. In diesem Fall besteht keine Meldepflicht, da es schlicht keine Wohnung gibt, auf die sich die Vorschrift anwenden ließe.
Abmeldung aus Deutschland
Wer seine letzte Wohnung in Deutschland aufgibt, ist verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde abzumelden (§ 17 Abs. 2 BMG). Nach der Abmeldung ist man offiziell ohne Wohnsitz im Inland, was zahlreiche administrative und rechtliche Konsequenzen mit sich bringen kann.
Fazit zur Meldepflicht beim Wohnen in einem Wohnmobil
- Wer dauerhaft im Wohnmobil lebt und keinen festen Standort in Deutschland hat, ist nicht meldepflichtig.
- Die Abmeldung der letzten Wohnung in Deutschland ist zwingend erforderlich.
- Ein Wohnmobil wird nur dann zur meldepflichtigen Wohnung, wenn es dauerhaft ortsfest genutzt wird.
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