Wenn die weite Welt ruft, kann eine Abmeldung aus Deutschland sinnvoll sein. Wer Deutschland dann verlässt und sich offiziell bei der Meldebehörde abmeldet, denkt oft: „Damit bin ich raus aus dem deutschen Steuersystem.“ Doch ganz so einfach ist es nicht. Die steuerlichen Folgen einer Abmeldung aus Deutschland sind komplex – und mitunter auch überraschend.
Brauche ich einen Wohnsitz im Ausland, um mich aus Deutschland abzumelden?
Ein Wohnsitz im Ausland ist nicht erforderlich, um sich in Deutschland abzumelden. Auch wer im Wohnmobil lebt und keinen festen Wohnsitz hat, kann sich ordnungsgemäß abmelden. Entscheidend ist, ob man keinen gewöhnlichen Aufenthalt mehr in Deutschland hat (Aufenthalt von mehr als sechs Monaten jährlich). Andernfalls gilt die 183-Tage-Regelung.
Welche Steuerpflicht gilt für mich, wenn ich mich aus Deutschland abgemeldet habe?
Mit der Abmeldung in Deutschland endet in der Regel die unbeschränkte Steuerpflicht (§ 1 Abs. 1 EStG), wenn keine weiteren Wohnsitze oder gewöhnlichen Aufenthalte im Inland bestehen. Man wird dann ggf. nur noch beschränkt steuerpflichtig (§ 1 Abs. 4 EStG) – etwa für in Deutschland erzielte Einkünfte (z. B. Mieteinnahmen, Betriebsstätten, Renten).
Wichtig: Auch ohne Wohnsitz kann es zur Steuerpflicht in Deutschland kommen, wenn weiterhin wirtschaftliche oder persönliche Verbindungen bestehen!
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Welche Steuern muss ich noch zahlen, wenn ich mich aus Deutschland abmelde?
Einkünfte aus Mieteinnahmen
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von Immobilien in Deutschland bleiben auch nach deiner Abmeldung aus dem Inland in Deutschland steuerpflichtig. Diese Einkünfte sind weiterhin in der Anlage V der Einkommensteuererklärung anzugeben. Werbungskosten, wie beispielsweise Ausgaben für Reparaturen, Hausverwaltung oder Abschreibungen, können dabei geltend gemacht werden. Da kein Steuerabzug an der Quelle erfolgt, ist eine aktive Abgabe der Steuererklärung erforderlich.
Betriebsstätten und gewerbliche Tätigkeiten in Deutschland
Wer trotz Wohnsitz im Ausland in Deutschland eine Betriebsstätte unterhält oder gewerblich tätig ist, unterliegt ebenfalls mit diesen Einkünften der deutschen Besteuerung. Die entsprechenden Einnahmen sind je nach Art der Tätigkeit in der Anlage G (Gewerbebetrieb) oder Anlage S (selbständige Tätigkeit) zu erklären. Auch hier gilt: Besteuert werden nur die in Deutschland erzielten Einkünfte.
Renten
Gesetzliche Renten aus der deutschen Rentenversicherung unterliegen grundsätzlich auch bei einem Wohnsitz im Ausland der deutschen Steuerpflicht (§ 49 Abs. 1 Nr. 7 EStG). Die Besteuerung erfolgt nach dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Auch private Renten oder Leistungen aus betrieblicher Altersvorsorge können steuerpflichtig sein – abhängig von der konkreten Ausgestaltung und den Regelungen in eventuell bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen.
Kapitalerträge
Kapitalerträge wie Zinsen oder Dividenden aus deutschen Quellen können ebenfalls der beschränkten Steuerpflicht unterliegen. Häufig wird bereits Kapitalertragsteuer inklusive Solidaritätszuschlag direkt an der Quelle einbehalten. Dieser Steuerabzug kann die Steuerpflicht in Deutschland ganz oder teilweise abdecken. Maßgeblich sind hier unter anderem die Regelungen in einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und dem neuen Wohnsitzstaat.
Die Wegzugsbesteuerung bei GmbH-Anteilen & Co.
Wer bedeutende Kapitalanteile (mehr als 1 %) an Kapitalgesellschaften hält, kann beim Wegzug ins Ausland mit der sogenannten Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG) konfrontiert werden. Auch wenn kein neuer Wohnsitz besteht, kann das Finanzamt eine „fiktive Veräußerung“ annehmen – mit entsprechenden Steuerforderungen.
Krankenversicherung, Rente und Finanzamt
Mit der Abmeldung aus Deutschland endet in der Regel auch die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Wer ins Ausland zieht, muss sich dort selbst um eine entsprechende Absicherung kümmern. Ein Anspruch auf Leistungen der deutschen Krankenversicherung besteht in der Regel nicht mehr.
Auch im Hinblick auf die Rentenversicherung gibt es einige Punkte zu beachten. Rentenzahlungen ins Ausland sind grundsätzlich möglich, können aber – je nach Zielland und Art der Rente – mit Abzügen oder Einschränkungen verbunden sein. Es empfiehlt sich, rechtzeitig Kontakt mit der Deutschen Rentenversicherung aufzunehmen, um etwaige Auswirkungen zu klären.
Wichtig ist außerdem: Die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt ersetzt nicht automatisch die steuerliche Abmeldung beim Finanzamt. Wer dauerhaft ins Ausland zieht oder auf Langzeitreise geht, sollte das zuständige Finanzamt schriftlich über den Wegzug informieren. In bestimmten Fällen kann es erforderlich sein, zusätzliche Formulare einzureichen oder eine abschließende Steuererklärung abzugeben.
Fazit
- Eine Abmeldung aus Deutschland beendet die unbeschränkte Steuerpflicht, aber nicht automatisch alle steuerlichen Pflichten.
- Auch ohne Wohnsitz kann eine Steuerpflicht für deutsche Einkünfte bestehen.
- Bei GmbH-Anteilen und anderen Vermögenswerten ist besondere Vorsicht geboten (Wegzugsbesteuerung).
- Eine rechtzeitige steuerliche Beratung ist dringend zu empfehlen.