Krankenversicherung und Künstlersozialkasse nach Abmeldung in Deutschland – das musst du wissen

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Immer mehr Menschen entscheiden sich dafür, Deutschland dauerhaft zu verlassen oder für längere Zeit im Ausland unterwegs zu sein – sei es im Wohnmobil, als digitale Nomaden oder im Rahmen einer Weltreise. Wer sich in Deutschland offiziell abmeldet und keinen festen Wohnsitz mehr hat, sollte die rechtlichen und praktischen Folgen kennen. Besonders wichtig sind dabei die Themen Künstlersozialkasse (KSK) und Krankenversicherung nach Abmeldung in Deutschland.

Abmeldung aus Deutschland – was bedeutet das für mich?

Mit der Abmeldung beim Einwohnermeldeamt entfällt dein gemeldeter Wohnsitz in Deutschland. Ohne Wohnsitz giltst du in der Regel nicht mehr als inländisch ansässig. Maßgeblich ist dabei nicht nur der formale Wohnsitz, sondern auch der sogenannte gewöhnliche Aufenthalt. Wer sich überwiegend im Ausland aufhält und keinen festen Lebensmittelpunkt mehr in Deutschland hat, fällt meist aus den deutschen Pflichtsystemen heraus.

Das hat Konsequenzen für deine Steuerpflicht, aber besonders auch für deine Mitgliedschaften in bestimmten Sozialversicherungssystemen und in der Krankenversicherung. Wenn du dich aus Deutschland abmeldest, solltest du diese Punkte unbedingt im Blick behalten.

Krankenversicherung nach der Abmeldung

In Deutschland besteht eine allgemeine Krankenversicherungspflicht (§ 193 VVG). Diese knüpft jedoch an einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland an. Nach der Abmeldung aus Deutschland entfällt diese Pflicht grundsätzlich.

Das bedeutet konkret:

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV):

Mit Wegfall des Wohnsitzes endet in der Regel die Versicherungspflicht. Die Mitgliedschaft wird meist beendet, sobald die Abmeldung nachgewiesen ist. Bei einer späteren Rückkehr nach Deutschland besteht in vielen Fällen ein Wiederaufnahmeanspruch, insbesondere wenn zuvor eine GKV-Mitgliedschaft bestanden hat.

Private Krankenversicherung (PKV):

Eine deutsche PKV setzt üblicherweise einen inländischen Bezug voraus. Dauerhafte Auslandsaufenthalte sind häufig nicht oder nur eingeschränkt versichert. Viele Versicherer beenden den Vertrag, wenn kein Wohnsitz mehr in Deutschland besteht. Eine individuelle Klärung mit dem Versicherer ist hier unbedingt erforderlich.

Auslandsreisekrankenversicherung:

Für Dauerreisende oder Menschen ohne festen Wohnsitz ist eine langfristige Auslands- oder internationale Krankenversicherung eine gängige Lösung. Sie ersetzt jedoch keine deutsche Pflichtversicherung und bietet keinen automatischen Wiedereinstieg in das deutsche System.

Die Lösung: eine Anwartschaftsversicherung

Wer plant, später nach Deutschland zurückzukehren, sollte bei seiner bisherigen GKV oder PKV eine Anwartschaftsversicherung prüfen. Diese „friert“ den Anspruch auf Mitgliedschaft ein.

Die Vorteile einer Anwartschaftsversicherung:

  • Bei Rückkehr entfällt in der Regel eine erneute Gesundheitsprüfung
  • In der GKV bleiben Vorversicherungszeiten erhalten
  • In der PKV sichert man sich den bisherigen Tarif und Gesundheitsstatus

Wichtig: Eine Anwartschaft sollte vor oder unmittelbar mit der Abmeldung vereinbart werden.

Und was passiert mit der Künstlersozialkasse (KSK) ohne Wohnsitz in Deutschland?

Die Künstlersozialkasse ist ein spezielles System, das selbständige Künstler:innen und Publizist:innen in die deutsche Sozialversicherung einbindet. Sie übernimmt einen Teil der Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung – vergleichbar mit einem Arbeitgeberanteil.

Voraussetzungen für die Mitgliedschaft sind unter anderem:

  • selbständige künstlerische oder publizistische Tätigkeit in nicht nur geringfügigem Umfang
  • ein relevanter Inlandsbezug, insbesondere Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
  • die Tätigkeit wird überwiegend in Deutschland ausgeübt oder richtet sich an den deutschen Markt
  • steuerliche Erfassung in Deutschland

Das passiert mit deiner KSK-Mitgliedschaft nach der Abmeldung

Wer keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt mehr in Deutschland hat, verliert in der Regel die Mitgliedschaft in der KSK. Eine Fortführung ist nur in Ausnahmefällen möglich, etwa bei Grenzpendlern oder bei einem sehr engen wirtschaftlichen Bezug zu Deutschland. Für Langzeitreisende oder Menschen ohne festen Wohnsitz treffen diese Ausnahmen meist nicht zu.

Sobald du keinen Wohnsitz mehr hast, musst du dies der KSK mitteilen.

  • Bereits gezahlte Rentenversicherungsbeiträge bleiben erhalten
  • Sie wirken sich später auf deine Rente aus
  • Eine Anwartschaft wie bei der Krankenversicherung gibt es in der KSK nicht – die Mitgliedschaft endet mit dem Wegfall der Voraussetzungen

Rückkehr nach Deutschland

Bei einer Rückkehr nach Deutschland und der erneuten Aufnahme einer künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit ist ein neuer Antrag auf Aufnahme in die KSK erforderlich. Frühere Mitgliedszeiten werden dabei berücksichtigt, sodass deine Rentenbiografie nicht verloren geht.

Praktische Tipps für Globetrotter und Nomaden

  • Vor der Abmeldung prüfen: Welche Krankenversicherung deckt langfristige Auslandsaufenthalte realistisch ab?
  • Anwartschaft sichern: Wenn eine Rückkehr nach Deutschland absehbar ist
  • KSK realistisch einplanen: Ohne Wohnsitz entfällt die Mitgliedschaft fast immer
  • Rentenlücken vermeiden: Freiwillige Beiträge zur Deutschen Rentenversicherung prüfen
  • Individuell beraten lassen: Krankenkassen und KSK prüfen jeden Fall einzeln – abhängig von Aufenthaltsdauer, Reiseziel und Einkommensquelle

Fazit

Die Abmeldung aus Deutschland bringt Freiheit, aber auch Verantwortung. Besonders die Themen Krankenversicherung und Künstlersozialkasse erfordern eine sorgfältige Vorbereitung.

Ohne Wohnsitz entfällt in der Regel die deutsche Krankenversicherungspflicht, eine Anwartschaft kann jedoch den Wiedereinstieg deutlich erleichtern.
Eine Mitgliedschaft in der KSK ist ohne deutschen Wohnsitz meist nicht möglich – hier sollten rechtzeitig Alternativen geprüft werden.

Tipp: Wenn du längere Reisen oder ein Leben ohne festen Wohnsitz planst, solltest du dich frühzeitig persönlich beraten lassen – idealerweise bevor formale Schritte wie die Abmeldung erfolgen.